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Krankenfahrten


rampe

Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab.

» Stationäre Krankenfahrten bleiben genehmigungsfrei. Es reicht eine Verordnung des Arztes.

» Ebenso ambulante Krankenfahrten bei Pflegestufe 3, 4 und 5

» Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten sind mit Genehmigung der Krankenkassen möglich.


Weitere Informationen zu Krankentransporten finden Sie hier: Patienten-Merkblatt



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