Wir rechnen mit allen Krankenkassen ab.
» Stationäre Krankenfahrten bleiben genehmigungsfrei. Es reicht eine Verordnung des Arztes.
» Ebenso ambulante Krankenfahrten bei Pflegestufe 3, 4 und 5
» Dialyse-, Chemo- und Bestrahlungsfahrten sind mit Genehmigung der Krankenkassen möglich.
Weitere Informationen zu Krankentransporten finden Sie hier:
Patienten-Merkblatt